25. November 2008 Hey, warum werde ich nicht geschützt?

Revision der EU-Tierversuchsrichtlinie 86/609

Am 5. November 2008 hat die EU-Kommission endlich einen Vorschlag zur Modernisierung der über 20 Jahre alten Tierversuchrichtlinie 86/609/EWG vorgelegt. Demnach soll der Schutz von Versuchstieren verstärkt werden.

Die neuen Bestimmungen zielen zusätzlich darauf ab, die Anzahl der Versuchstiere und das Leid so weit wie möglich zu verringern.

Von unserer Seite her ist die Revision der Tierversuchsrichtlinie 86/609 grundsätzlich zu befürworten. Positiv zu werten ist, dass die neue Richtlinie alle lebenden Wirbeltiere sowie bestimmte andere Arten von Tieren (nicht-Wirbeltiere), die wahrscheinlich Schmerzen empfinden können, umfasst. Das heißt auch bestimmte Fische (Neunaugen), Kopffüssler oder Krebse werden in dem neuen Vorschlag berücksichtigt.

Es gibt aber auch Kritikpunkte: Unbedingt zu verbessern ist das Verbot der Verwendung von großen Menschenaffen als Versuchstiere. In dem Richtlinienvorschlag wird der Schutz nur für vier Affenarten (Orang-Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos) vorgeschrieben. Tierversuche an Gibbons sollen weiterhin erlaubt sein. Somit kommt der Vorschlag nicht den langjährigen Forderungen von zet nach, ein umfangreicheres Versuchsverbot an allen großen Menschenaffen umzusetzen.

Außerdem sind Versuche an Gibbons in Österreich bereits seit 2005 verboten. Ein Abgehen des von zet durchgesetzten Verbotes ist für uns nicht akzeptabel.

Weiters ist der Einsatz von Menschenaffen als Versuchstiere weiterhin in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise wenn der Tierversuch der Arterhaltung oder dem Abwenden einer Pandemie dient. Dieser Punkt ist in dem Vorschlag sehr schwammig formuliert, sodass zu befürchten ist, dass weiterhin extrem schmerzvolle Versuche an Primaten durchgeführt werden.

Hier finden Sie die Richtlinie zum Download. 

Bild: Gibbons sind vcon der Rivision ausgenommen (c)sypix

Download: Revisionsvorschlag 86_609.pdf (0.53 MB)