zet Forderungskatalog

 

Wichtiger Bestandteil der Arbeit von zet ist auch die Durchsetzung von Forderungen bei den zuständigen Behörden und Politikern. Alle unsere Forderungen haben zum Ziel, den Tierschutz vor allem im Bereich der Tierversuche zu verbessern.

Einführung von paritätisch besetzten Genehmigungskommissionen für Tierversuche

Zur Zeit sind in der behördlichen Genehmigungskommission für Tierversuche keine Vertreter des Tierschutzes. Dem hohen Stellenwert des Tierschutzes in der Bevölkerung wird hier nicht Rechnung getragen. Erfahrungen aus Deutschland und der Schweiz zeigen, dass kompetente Vertreter des Tierschutzes gerade im Bereich der Genehmigungsverfahren für Tierversuche wesentlich zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen können.

Verbesserung der statistischen Erfassung von Tierversuchen bzw. Versuchstieren

Anhand der momentan veröffentlichten Statistiken über den Einsatz von Tieren kann nicht genau gesagt werden, wie viele Tiere für welchen Forschungsbereich verwendet werden. Auch kann nicht gesagt werden, wie stark belastend die jeweiligen Tierversuche sind. Es ist somit nicht möglich festzustellen, wofür staatliche Forschungsförderungsgelder am besten eingesetzt werden sollten, um eine effektive Reduzierung der Versuchstierzahlen bzw. zumindest der Belastungen der Versuchstiere zu erreichen.

Weiters fordern wir für die statistische Erfassung, dass die Anzahl und Art der gentechnisch veränderten Tiere separat dargestellt wird. Derzeit kann niemand sagen, wie viele gentechnisch manipulierten Tiere in österreichischen Labors zum Einsatz kommen

Schaffung einer Zentralstelle für Tierversuchsangelegenheiten

Zwar sind Tierversuche in einem Bundesgesetz geregelt, dennoch haben wir es mit einer massiven Zersplitterung der Kompetenzen im Bereich der Tierversuche zu tun. Verschiedene Bundesministerien sind dafür ebenso zuständig wie die einzelnen Bundesländer für z.B. Tierversuche, die von Unternehmen durchgeführt werden. Dieser Kompetenzwirrwarr führt unter anderem dazu, dass niemand sagen kann, welche Tierversuche von einem anderen Bundesministerium oder Bundesland genehmigt oder vielleicht sogar abgelehnt wurden, es erschwert die Kontrolle usw. Eine Zentralstelle würde darüberhinaus auch einen effizienteren Einsatz der ohnedies für die Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen nur spärlich vorhandenen finanziellen Mittel verbessern.

Einführung von Belastungskriterien beim Genehmigungsantrag

Wir fordern, dass jeder Tierversuchsantragsteller vor dem Versuch bekanntgeben muss, welchen Belastungen die Tiere ausgesetzt sein werden. Nur so kann tatsächlich eine Güterabwägung vorgenommen werden, ob der Nutzen für die Gesellschaft bzw. andere Tiere einen geplanten Versuch rechtfertigen. Außerdem ist es die einzige effektive Möglichkeit, von behördlicher Seite Maßnahmen zur Senkung der Belastung des Tieres dem Antragsteller vorzuschreiben.

Verstärkter Einsatz österreichischer Politiker zur Umsetzung des Verbotes von Tierversuchen für Kosmetika

Wir fordern die österreichischen Politiker auf, sich speziell im Rahmen der EU für eine rasche Umsetzung des Verbotes von Tierversuchen für Kosmetika einzusetzen. Weitere Verzögerungen und Verschiebungen des Verbotes können nicht mehr akzeptiert werden.