Tierversuche für Kosmetika
 

In der EU sterben jährlich etwa 30.000 Versuchstiere einen grausamen und sinnlosen Tod für die Kosmetika. Sie werden "verbraucht", um die Inhaltsstoffe von Kosmetika auf ihre Verträglichkeit zu testen. Auf diese Tests könnte aber ohne Sicherheitsrisiko für den Konsumenten verzichtet werden, denn der Kosmetikindustrie stehen rund 8.000 bereits getestete Inhaltsstoffe zur Verfügung. Ebenso können alternative Testverfahren zum Einsatz kommen, die bei weitem genauere Ergebnisse liefern. Wie viele Tiere weltweit für unsere Schönheit leiden müssen, kann leider nicht gesagt werden, da keine Zahlen bekannt sind. Wenn man bedenkt, dass sich diese 30.000 Tiere auf die EU alleine beziehen, in der weltweit die strengsten Beschränkungen für die Erforschung von Kosmetik-Inhaltsstoffen herrscht, kann man schätzen, dass weltweit ein vielfaches an Tieren für unsere Schönheit leiden müssen.

Aktuelle Situation

In Österreich gibt es seit 1999 ein prinzipielles Verbot von Tierversuchen für Kosmetik-Endprodukte. Ein weiteres positives Beispiel ist England: Dort wurde bereits am 16. November 1998 ein ausnahmsloses Verbot der Tierversuche für Kosmetika beschlossen.

Kosmetikrichtlinie der Europäischen Union

Der Ministerrat der Europäischen Union und das Europäische Parlament einigten sich im Jahr 2003 auf einen Kompromisstext zur siebten Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie. Die neue Richtlinie beinhaltet sowohl ein Vermarktungs- als auch ein Tierversuchsverbot. Somit werden zukünftig sowohl der Verkauf von kosmetischen Produkten, die auch in Drittländern an Tieren getestet werden, als auch Tierversuche, die innerhalb der EU zur Prüfung neuer Kosmetika durchgeführt werden, geregelt.

Leider wird das Inkrafttreten der Verbote - und damit verbunden die Abschaffung des Tierleides - durch die lange Umsetzungsfrist weiter verschoben. (Quelle:Vier Pfoten)

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Kosmetische Inhaltsstoffe

Klar getrennt werden muss hier allerdings zwischen kosmetischen Fertigprodukten wie Cremes und deren Inhaltsstoffen, etwa Ölen, die für Fertigprodukte verwendet werden. Immerhin noch bis Anfang 2009 war es EU-weit erlaubt, kosmetische Inhaltsstoffe in Toxizitätsprüfungen an Versuchstieren zu testen. Und erst vier Jahre später, im Jahr 2013, soll es frühestens verboten sein, Kosmetikprodukte, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU an Tierversuchen getestet wurden, in der EU zu verkaufen. Dieses Verbot ist aber wiederum daran geknüpft, dass auch entsprechende Alternativmethoden vorhanden sein müssen.

Was Sie jetzt schon tun können

zet hat in einem Kooperationsprojekt mit der Arbeiterkammer Oberösterreich, Salzburg und Tirol einen Einkaufsführer erstellt, in denen alle Händler der jeweilgen Bundesländern aufgelistet sind, die tierversuchsfreie Kosmetika anbieten.

Weiters wurden für die Arbeiterkammer im Rahmen dieses Projekts Informationsseiten zum Thema Kosmetik und Tierversuch erstellt. Weitere Informationen und die Downloadmöglichkeit des Einkaufsführers finden Sie auf den jeweilgen Seiten der Arbeiterkammer:

 

 

 
Es ist erstaunlich was für eine Fülle von tierversuchsfreien Produkten und tierversuchsfreier Naturkosmetik bereits am Markt angeboten wird. Schauen Sie rein und informieren Sie sich jetzt!

In unserem Einkaufsführer finden Sie Geschäfte, Kosmetikinstitute und Online-Versandhäuser, die tierversuchsfreie Produkte und tierversuchsfreie Naturkosmetik vertreiben und Sie individuell, Ihren Bedürfnissen entsprechend, beraten.

 
 

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