Vorteile
Imagetransfer
Durch die Tätigkeitsfelder von zet bieten sich vielfältige Möglichkeiten, einen positiven Imageschub für das Unternehmen bei KundInnen, LieferantInnen, MitarbeiterInnen und in der Öffentlichkeit zu erreichen.
Absetzbarkeit von Spenden
Spenden an zet können steuermindernd geltend gemacht werden, da zet in Österreich als spendenbegünstigter Verein gemäß § 4 Abs. 4 Z. 5 lit. e EStG 1988 anerkannt ist.
Am Ende jedes Kalenderjahres erhalten Sie eine Spendenbestätigung zur Vorlage an Ihr Finanzamt.
Individualität
Sponsoring-Vereinbarungen werden individuell an die Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens angepasst.
